Zwangsarbeit

Nie zuvor haben so viele Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland gearbeitet wie während des Zweiten Weltkriegs. Seit 1939, vor allem aber ab 1942 wurden Millionen von Männern, Frauen und Kindern aus fast allen Ländern Europas zur Arbeit nach Deutschland gebracht. Nur die wenigsten „Fremdarbeiter“, wie sie damals genannt wurden, waren freiwillig gekommen: 90 Prozent der insgesamt 13,5 Millionen ausländischen ArbeiterInnen, Kriegsgefangenen und KZ-Häftlinge im Deutschen Reich waren ZwangsarbeiterInnen. Spätestens ab 1942 wurden auch die Arbeitsverhältnisse derjenigen „Fremdarbeiter“, die zunächst freiwillig nach Deutschland gekommen waren, zu Zwangsverhältnissen: Auch diese Männer und Frauen erhielten nun keinen Urlaub mehr und durften ihre Arbeitsplätze nicht verlassen.

Titelblatt einer Propagandaschrift von Friedrich Didier, Berlin 1943

Titelblatt einer Propagandaschrift von Friedrich Didier, Berlin 1943

Fritz Sauckel, von 1942 bis 1945 Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz und für die Deportation von etwa fünf Millionen ZwangsarbeiterInnen verantwortlich, sagte: „Von den fünf Millionen ausländischen Arbeitern, die nach Deutschland gekommen sind, sind keine 200.000 freiwillig gekommen.“

Außerdem mussten in den von Deutschland besetzten und kontrollierten Ländern mindestens sieben Millionen Männer und Frauen für ihren Feind arbeiten. Insgesamt haben also mehr als 20 Millionen Menschen aus vielen europäischen Ländern Zwangsarbeit für das nationalsozialistische Deutschland geleistet.

Die ELFI GmbH (später in Trillke-Werke GmbH umbenannt) setzte Ende 1940 die ersten Ausländer ein: 59 französische Kriegsgefangene wurden damals in das Hildesheimer Verlagerungswerk von Bosch verbracht. Die Betriebsleitung hatte die Männer über das Städtische Arbeitsamt vom Kriegsgefangenenlager (Stalag) Fallingbostel angefordert. Die ELFI GmbH war ein Rüstungsbetrieb und der Einsatz der Kriegsgefangenen daher ein eindeutiger Verstoß gegen das Völkerrecht, denn laut Haager Landkriegsordnung durften Arbeiten von Kriegsgefangenen in keiner Beziehung zu Kriegsunternehmungen stehen.

Im Laufe des Jahres 1941 kamen weitere Kriegsgefangene aus Frankreich und aus Belgien sowie eine Gruppe von 53 kroatischen Frauen zu ELFI. Ende des Jahres beschäftigte die Firma bereits 165 ZwangsarbeiterInnen.

Am 22. Januar 1942 erreichten die ersten Polinnen den Hildesheimer Wald, und von nun an stieg der Anteil der ZwangsarbeiterInnen kontinuierlich an. Überall fragten die Geschäftsführer nach ausländischen ArbeiterInnen an: beim Städtischen und beim Landesarbeitsamt und sogar beim Reichsarbeitsministerium, außerdem beim Rüstungskommando und bei der Rüstungsinspektion in Hannover, ja selbst beim Oberkommando des Heeres und beim Reichsministerium für Bewaffnung und Munition in Berlin.

Geheime Meldung über die bei Trillke beschäftigten AusländerInnen

Geheime Meldung über die bei Trillke beschäftigten AusländerInnen, 30. 9.1944
Robert Bosch Archiv Stuttgart, 1-630-017-Ausländische Arbeitskräfte 1944

Die Rüstungsfabrik von Bosch entwickelte sich schnell zu einem Monopolisten für elektronisches Zubehör für die Panzer der Wehrmacht. Da die Panzerproduktion zwischen 1940 und 1944 mehr als verzehnfacht wurde, verlangte das Oberkommando des Heeres immer größere Lieferungen aus dem Hildesheimer Wald. Entsprechend stieg der Bedarf an Arbeitskräften.

Im September 1944 waren 2.019 ZwangsarbeiterInnen in den Trillke-Werken tätig. Insgesamt verrichteten während des Krieges rund 2.711 AusländerInnen im Hildesheimer Bosch-Werk Zwangsarbeit. Zeitweilig stellten sie etwa die Hälfte der Beschäftigten. Neben den ausländischen ZwangsarbeiterInnen setzte die Firma auch mehr als 232 Häftlinge des Zuchthauses Celle zur Zwangsarbeit ein.

Verschleppung

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Abfahrt von ZwangsarbeiterInnen nach Deutschland. Propagandafoto
Aus Friedrich Didier, Europa arbeitet in Deutschland. Sauckel mobilisiert die Leistungsreserven, Berlin 1943

Die Nationalsozialisten betrachteten die durch die Wehrmacht eroberten Länder als riesiges Arbeitskräftereservoir. In den besetzten Gebieten wurden sofort Arbeitsämter zur Anwerbung von Freiwilligen eingerichtet, die nach Deutschland gehen wollten. Doch schnell wurde klar, dass nur wenige Männer und Frauen bereit waren, für die Besatzungsmacht zu arbeiten. Aus den Anwerbungen wurden daher Aushebungen. In Polen und der Sowjetunion wurden Männer und Frauen sogar in Straßenrazzien oder vor Kinos, Schulen und Kirchen aufgegriffen und nach Deutschland verschleppt.

Zunächst wurden die künftigen ZwangsarbeiterInnen in Sammelstellen vor Ort (sogenannten Durchgangslagern) konzentriert und dann mit Zügen, häufig in Viehwaggons, nach Deutschland gebracht. Die Transporte dauerten oft mehrere Tage. Während der Fahrt erhielten die Verschleppten kaum Nahrung und Wasser, Toiletten gab es meist nicht. An welchem Ort sie schließlich eingesetzt wurden, wie lange sie dort bleiben und welche Art von Arbeit sie verrichten mussten, darauf hatten die ZwangsarbeiterInnen keinen Einfluss.

Scanned Document

Herkunft der ArbeiterInnen von ELFI am 31. Oktober 1942
Robert Bosch Archiv Stuttgart, 1-630-005_Völk. Zus. Gef

Bei Bosch in Hildesheim kamen sie in Gruppen von zehn bis 220 Personen an. Oft wurden sie von Firmenangehörigen der ELFI GmbH/Trillke-Werke am Bahnhof von Hildesheim ausgewählt, was einige Zeitzeuginnen wie einen Sklavenmarkt empfanden.

Als 1942 die Massendeportationen aus der Sowjetunion begannen, profitierte auch Bosch davon. Ganze Jahrgänge arbeitsfähiger Männer und Frauen wurden ausgehoben und ins Reich verschleppt. Bei ELFI/Trillke stieg der Anteil der „Ostarbeiter“ bereits im Verlauf des Jahres 1942 deutlich an.

Im Sommer und Herbst 1944 trafen etliche Frauen und Kinder aus Warschau ein, unter ihnen der zehnjährige Stanisław Skórski mit Mutter, Schwester und Bruder. Die Familie gehörte zu den rund 150.000 Menschen aus der polnischen Hauptstadt, die während des Warschauer Aufstands und nach seiner Niederschlagung im Oktober 1944 zur Zwangsarbeit nach Deutschland verbracht wurden.

Die Arbeit

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„Ostarbeiterinnen“ bei der Arbeit. Propagandafoto
FotografIn unbekannt; Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit/Sammlung Berliner Geschichtswerkstatt

Im Reichsgebiet wurden die ZwangsarbeiterInnen in sämtlichen Wirtschaftszweigen eingesetzt: Industriekonzerne und kleine Handwerksbetriebe forderten sie an, Privathaushalte und Bauern, Kommunen, Kirchen und Behörden. Gegen Kriegsende war etwa jeder vierte Arbeitsplatz mit ZwangsarbeiterInnen oder Kriegsgefangenen besetzt. In den Rüstungsunternehmen stieg ihre Zahl oft auf über 50 Prozent.

Ohne dieses Zwangsarbeitssystem wären Deutschlands Wirtschaft und Kriegsführung spätestens Anfang 1942 zusammengebrochen. Die erzwungene Arbeit trug auch zum allgemeinen Lebensstandard der Deutschen bei, der während des Krieges auf vergleichsweise hohem Niveau blieb.

Wie die ZwangsarbeiterInnen behandelt und entlohnt wurden, hing von ihrer Herkunft, d.h. von ihrer rassistischen Einstufung durch die Nationalsozialisten ab. ArbeiterInnen aus Nord-, West-, Süd- und Südosteuropa erhielten prinzipiell die gleichen Vergütungen wie die deutschen Beschäftigten. Die Löhne der ArbeiterInnen aus Polen und der Sowjetunion hingegen waren weitaus niedriger und wurden durch eine Sondersteuer, die „Sozialausgleichsabgabe“, noch weiter reduziert. Die Arbeitszeiten dieser Menschen waren meist länger, ihre Arbeitsbedingungen und ihre Verpflegung deutlich schlechter. Oft mussten sie besonders schwere und gefährliche Tätigkeiten verrichten.

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Aus dem Bildwörterbuch für Ostarbeiter der Daimler-Benz A.G.
Stuttgart Untertürkheim, o. J., S. 14; Privatarchiv Helmuth Bauer

Vor allem für Industrieunternehmen brachte der Einsatz der AusländerInnen neben vielen Vorteilen auch einige Schwierigkeiten mit sich. Die oft sehr jungen ZwangsarbeiterInnen – einige waren noch im Schulalter – waren in der Regel nicht auf die Fabrikarbeit vorbereitet. Die meisten sprachen zudem kein Deutsch. Da Bosch bereits die neue Fließbandproduktion einsetzte und  die Arbeitsabläufe in möglichst einfach zu lernende Schritte unterteilte, erreichten die meisten AusländerInnen bei ELFI/Trillke  jedoch relativ hohe Leistungen. Außerdem gab es eigens für die ZwangsarbeiterInnen verfasste Bildwörterbücher mit Alltagsvokabeln und Abbildungen der wichtigsten Werkzeuge.

Deutsche Vorarbeiter und Werkschutzleute überwachten die ZwangsarbeiterInnen. In manchen Betrieben wurden Teile der deutschen Belegschaft so zu einer Art Hilfspolizei. Bei geringsten disziplinarischen Verstößen, mitunter auch bei unbegründeten Vorwürfen, drohten Strafen wie die Einweisung in ein Arbeitserziehungslager.

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Fertigung von Magnetzündern bei Trillke. Foto der Firma
Bosch Archiv Hildesheim, Innen_Hi350Magnetzünder-Fertigung-04.jpg

Die Arbeitsbedingungen bei ELFI/Trillke entsprachen den nationalsozialistischen Vorschriften. Auch hier erhielten die ZwangsarbeiterInnen aus Polen und der Sowjetunion geringere Löhne als Deutsche und ArbeiterInnen aus Westeuropa. Davon wurde ihnen zudem ein Teil für die Unterkunft im Barackenlager und für die dürftige Verpflegung abgezogen. Die Kriegsgefangenen erhielten keinerlei Vergütungen. Ihren ohnehin niedrigen Lohn führte die Firma direkt an das zuweisende Stalag ab, nachdem sie Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung abgezogen hatte.

In der Regel mussten die ZwangsarbeiterInnen im Hildesheimer Bosch-Werk zehn bis zwölf Stunden täglich arbeiten. Sie bekamen keinen Urlaub und hatten nur sonntags frei.

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Schreiben der Deutschen Arbeitsfront an ELFI über die Betreuung von Deutschkursen
Bosch Archiv Hildesheim, DAF-Mappe_Deutschkurse_1942.jpg

Die polnischen ZwangsarbeiterInnen wurden oft von sogenannten Volksdeutschen angelernt, d.h. von Männern, die aus Polen kamen, aber deutscher Abstammung waren und sowohl Deutsch als auch Polnisch sprachen. Außerdem bot die Firma Deutschkurse an. „Ostarbeiter“ und ArbeiterInnen aus Polen erhielten maximal 20 Unterrichtsstunden, west- und südeuropäische ZwangsarbeiterInnen konnten Halbjahreskurse mit bis zu 100 Deutschstunden absolvieren.

Die meisten ArbeiterInnen aus Polen und der Sowjetunion mussten bei ELFI/Trillke am Fließband und an den Automaten arbeiten. Einige wurden von der Firma geschult, wie z.B. ausgewählte Frauen aus der Sowjetunion, die eine Ausbildung als Hilfswerkzeugmacherinnen erhielten. In einem Erfahrungsaustausch mit anderen Unternehmen berichtete Trillke 1944: „Die Versuche, Ausländer als Vorarbeiter und Einrichter in den Werkstätten einzusetzen, sind erfolgversprechend und werden fortgesetzt.“

Die meisten Zeitzeuginnen, die wir befragen konnten, fanden die Arbeit bei Trillke nicht besonders schwer. Doch die langen Arbeitszeiten, die Schichtarbeit sowie die unzureichende Ernährung führten dazu, dass die Frauen unter Hunger, Übermüdung und Erschöpfung litten. Arbeitskleidung erhielten nur die wenigsten. Einige berichteten über Verbrennungen und über Verletzungen der Augen, weil es keinen Arbeitsschutz gab.

Wie viele Rüstungsunternehmen lagerten auch die Trillke-Werke einen Teil der Produktion in andere Firmen aus. Eine dieser sogenannten verlängerten Werkbänke befand sich in den Greif-Werken in Goslar. Wo vorher Bürobedarf hergestellt worden war, ließ Trillke nun Zündanker, Kollektoren und Magnetschalter fertigen. Teodozja Adamek aus Polen hat darüber berichtet. Insgesamt mussten etwa 60 Zwangsarbeiterinnen in den Greif-Werken arbeiten, vorwiegend Frauen aus Polen und der Ukraine. Sie wohnten in verschiedenen Unterkünften, unter anderem im Zwangsarbeiterlager Weinbrunnen in der Clausthaler Straße.

Auch in das Zuchthaus Celle verlagerte Trillke einen Teil der Produktion. Ende 1944 waren dort rund 232 Gefangene für das Bosch-Tochterunternehmen tätig, die meisten von ihnen in der Ankerwicklerei. Auch in den Trillke-Werken selbst wurden Häftlinge aus Celle eingesetzt. Um sie von den anderen Beschäftigten zu isolieren, mussten sie in einer Art Drahtkäfig arbeiten. Weitere Zuchthaushäftlinge wurden bei Werkserweiterungen und beim Bau eines Gleisanschlusses für Trillke eingesetzt.

Beaufsichtigt wurden die ZwangsarbeiterInnen vom Werkschutz der Firma. Ehemalige Zwangsarbeiterinnen aus Polen und der Sowjetunion haben uns von Strafen wie Beschimpfungen, Schlägen oder die Einweisung in ein Arbeitserziehungslager berichtet. In diesem Zusammenhang wurde ein Herr Stein erwähnt, der ausländische ArbeiterInnen geschlagen und drangsaliert haben soll. Hans Teich, ein Deutscher, der während des Krieges bei Trillke arbeitete, schreibt darüber: „Wie in allen Rüstungsbetrieben so ging auch im Trillke-Werk die geheime Staatspolizei ihrem schmutzigen Handwerk nach. Sie war vertreten durch den ehemaligen Polizeimajor Stein und seinen Stellvertreter, den Polizeihauptmann a.D. Krems. Die beiden Nazis waren mitverantwortlich für die Verhaftung vieler Arbeiter.“

anschlag

Als Begründung für härteste Strafen diente der unpräzise Begriff „Arbeitsvertragsbruch“
Aus Hans Teich, Hildesheim und seine Antifaschisten, Hildesheim 1979, S. 66

Max Clostermeyer, kaufmännischer Geschäftsführer von ELFI und Mitglied der SS, ließ in der Fabrik Anschläge aushängen, wenn ein „Gefolgschaftsmitglied“ in ein Arbeitserziehungslager geschickt wurde. So wuchsen Angst und Leistungsdruck unter den Beschäftigten.

Insgesamt waren die Geschäftsführer der ELFI/Trillke-Werke GmbH mit den Arbeitsergebnissen der AusländerInnen zufrieden. „Die Männer kommen etwa auf 80-85% der deutschen Leistung, während die Frauen die deutsche Leistung erreichen“, erklärte Clostermeyer auf einer Aufsichtsratssitzung in Hildesheim am 6. November 1942.

Lagerleben

Um sie besser kontrollieren zu können und von den Deutschen zu isolieren, brachte man vor allem die osteuropäischen ZwangsarbeiterInnen nach Möglichkeit in Sammelunterkünften unter: in Barackenlagern, in Festsälen von Gaststätten oder in Turnhallen, mitunter auch in Keller- oder Lagerräumen. Repressive Bestimmungen sollten die Kontakte zwischen Deutschen und ZwangsarbeiterInnen außerhalb der Arbeitszeiten unterbinden.

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In der Presse wurden oft Verhaltensregeln für Deutsche gegenüber Polinnen und Polen veröffentlicht.
Amstettner Anzeiger vom 18.4.1943

ZwangsarbeiterInnen aus der Sowjetunion mussten in „Ostarbeiterunterkünften“ wohnen, die bis 1942 durch Stacheldrahtzäune besonders gesichert waren. Oft waren die Baracken der „Ostarbeiter“ so überbelegt, dass sich Ungeziefer und Krankheiten besonders schnell ausbreiten konnten.

Die Lager der „Westarbeiter“ waren in der Regel besser ausgestattet, sowohl was die sanitären Anlagen wie auch Mobiliar, Decken und Wäsche betraf. ArbeiterInnen aus Frankreich, den Niederlanden, Belgien oder Dänemark sowie aus verbündeten Ländern durften sich teilweise Unterkünfte bei privaten VermieterInnen suchen.

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Wohnheim von ELFI, 24.4.1942
Boscharchiv Hildesheim, A3_ B1032

Auch ELFI/Trillke brachte die ZwangsarbeiterInnen in Barackenlagern unter. Am 28. Juli 1943 meldete das Unternehmen dem Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, „dass wir auf unserem Werkgelände 2 Wohnlager mit einer Gesamt-Belegungsmöglichkeit für etwa 1300 Arbeitskräfte errichtet haben. Derzeitige Belegungsstärke: ca. 1000 Arb.Kräfte.“ Für die Einhaltung der Lagerordnung war der Leiter des Werkschutzes zuständig, der bereits erwähnte Stein.

Aus einem Kontrollbericht des Gewerbeaufsichtsamtes vom Mai 1944 geht hervor, dass sich die Lager der Trillke-Werke „in einer sauberen und ordentlichen Verfassung befanden“. Die polnischen ZwangsarbeiterInnen hingegen kritisierten ihre Unterbringung. Einige waren anfangs in einem „Wohnheim“ auf dem Fabrikgelände untergebracht, das einhellig gelobt wurde. Dann mussten sie in dürftig ausgestattete Holzbaracken neben dem Werksgelände ziehen. Die ehemalige Zwangsarbeiterin Helena Bednarska aus Polen hat dieses Lager folgendermaßen beschrieben:

„Das Lagergelände war mit einem Drahtmaschenzaun abgegrenzt. Die Baracken waren ganz gewöhnlich aus Holz. In einer Baracke gab es zehn Stuben, jede für 16 Personen. Von uns Polinnen gab es 160 an der Zahl. Ein bisschen weiter standen Baracken für Russinnen, sie waren etwa 250. Dann eine Baracke für etwa 60 Männer. Es gab auch eine Kantine für die Polen und eine für die Russen. (…) Darüber hinaus gab es dort noch die Baracken der Firma Mölders, in denen Männer wohnten. In unserem Lager lagen die Toiletten sehr weit weg.“

1944 ließ der Betrieb etwa einen Kilometer vom Werk entfernt in der Nähe von Sorsum weitere Baracken bauen. „Sie waren gemauert, mit Stuben für zehn Personen“, so Helena Bednarska. „Wir Polinnen wurden dahin versetzt. Unsere Baracke war die erste.“  Irena Matuszak fand das neue Lager schrecklich: „Betonfußboden, Betonwände, kalt, feucht, scheußlich“, urteilte die ehemalige Zwangsarbeiterin.

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Splittersicherer Postenunterstand für deutsche Wachmänner, 1941
Bosch Archiv Hildesheim, ELFI_Album4_1939-40

Das Barackenlager bei Sorsum hatte keine Luftschutzanlagen; bei Luftangriffen flüchteten die ZwangsarbeiterInnen in den Wald. Auf dem Werksgelände gab es Splittergräben, in der Fabrik selbst dienten Keller als Luftschutzräume. Irena Matuszak berichtete auch von einem Bunker:
„Wenn der Alarm kam, wussten wir es schon, denn in der Halle gab es rote und gelbe Lämpchen. Wenn das Licht pulsierte, wussten wir: Voralarm. Es gab einen Luftschutzbunker. Da war ein großer Berg, und an dessen Fuß war der Bunker gebaut. Fast am Ende des Geländes. Auf der einen Seite saßen die Ausländer, auf der anderen die Deutschen. Dieser Bunker war noch nicht fertig, und wenn wir dort länger hätten sitzen müssen, wären wir erstickt, denn es gab dort keine Lüftung. Alles drängte sich also nach vorne, wo es mehr Luft gab. Diesen Bunker hätte keine Bombe zerstört.“

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Polnische Frauen in der „Stube“ ihrer Baracke
Foto: privat; Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit/Sammlung Berliner Geschichtswerkstatt

Die „Stuben“ in den Baracken waren mit doppelstöckigen Holzpritschen, einem Tisch, Stühlen und Spinden sowie einem Ofen ausgestattet. Im Winter litten die ZwangsarbeiterInnen unter der Kälte, denn sie erhielten viel zu wenig Brennstoff zum Heizen. Die hygienischen Bedingungen waren schlecht: Es gab nur einen Eimer und eine Schüssel zum Waschen, aber kein fließendes Wasser; die Toiletten waren weit entfernt. Ungeziefer wie Wanzen, Flöhe und Läuse breiteten sich aus und damit auch Krankheiten.

Für die Kinder, die die Zwangsarbeiterinnen mitgebracht hatten, richtete das Bosch-Tochterunternehmen eine „Kinderstube“ ein. Einige Frauen wurden abgestellt, um die jüngeren Kinder zu beaufsichtigen. Ab zehn Jahren galt Arbeitspflicht.

Die Verpflegung der AusländerInnen wurde der nationalsozialistischen Rassenideologie entsprechend gestaffelt. „Westarbeiter“ erhielten besseres Essen als die ArbeiterInnen aus Polen. Die Lebensmittelzuteilungen für die sowjetischen ArbeiterInnen und die italienischen Militärinternierten waren sehr gering und so schlecht, dass diese Menschen Abfälle aßen und sogar von den unterernährten Polinnen manchmal Brot zugesteckt bekamen. Auch bei Trillke selbst räumte man ein, dass die Verpflegung der „Ostarbeiter“ äußerst knapp sei: „Wir haben fast täglich Fälle, dass durchaus arbeitswillige Ukrainer an der Maschine ohnmächtig zusammenbrechen.“

ZwangsarbeiterInnen, die erkrankten, konnten sich auf dem Firmengelände von einer Ärztin behandeln lassen. Wenn es notwendig war, wurden sie auch in ein Krankenhaus in der Stadt eingewiesen, wo man sie in der Regel korrekt behandelte und mit Medikamenten versorgte.

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Die Kirche St. Kunibert in Sorsum, wahrscheinlich 1944 / 2014
Foto li: privat; Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit/Sammlung Berliner Geschichtswerkstatt. Foto re: privat

Einmal im Monat war der Besuch des sonntäglichen Gottesdienstes ein Höhepunkt für die polnischen ZwangsarbeiterInnen. Sie besuchten die katholischen Kirchen in Sorsum und Marienrode. In einer Chronik der Pfarrgemeinde Marienrode aus dem Jahr 1942 heißt es: „Am 3. Mai wurde um 11 Uhr eine geschlossene hl. Messe für die polnischen Zivilarbeiter gelesen. Diese war nur an dem ersten Sonntag im Monat erlaubt und wurde auch in der Folgezeit regelmäßig gehalten.“

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Weihnachtsfest polnischer Zwangsarbeiterinnen
Foto: privat; Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit/Sammlung Berliner Geschichtswerkstatt

Auch die christlichen Festtage feierten die polnischen ZwangsarbeiterInnen. Viele Zeitzeuginnen erinnerten sich an Weihnachtsfeste in der Stube, wo sie Tannenzweige mit Metallspänen geschmückt hatten.

Mehrere polnische Zeitzeuginnen berichteten von Ausflügen nach Hildesheim. Wenn sie den Bus zur Stadt benutzen wollten – was ihnen ausdrücklich verboten war –, entfernten sie ihre Abzeichen mit dem Buchstaben „P“. Dieses Abzeichen, das sie ausgrenzen und als „minderwertig“ markieren sollte, mussten während des Krieges alle Polinnen und Polen in Deutschland tragen.

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Ungeachtet der Verbote ließen sich viele Zwangsarbeiterinnen in einem Fotostudio in Hildesheim ablichten.
Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit/Sammlung Berliner Geschichtswerkstatt

Auch der Besuch eines Kinos, einer Gaststätte oder eines Friseurs war den polnischen ArbeiterInnen verboten. Die Hildesheimer Stadtverwaltung untersagte ihnen zudem an Wochentagen von 17 bis 21 Uhr sowie sonntags „das Begehen des Hauptstraßenzuges Bernwardstraße – Almsstraße – Hoher Weg – Altpetristraße“. Auch in den städtischen Anlagen, im Steinberg und im Hildesheimer Wald, auf dem Friedhof und in Kleingartenanlagen durften sie sich in der Zeit von 12 bis 21 Uhr nicht aufhalten.

Besser ging es den ArbeiterInnen aus den westeuropäischen Ländern. Zum einen durften sie sich außerhalb der Arbeitszeiten frei bewegen, zum anderen bemühte sich ELFI/Trillke, den „Westarbeitern“ ein Mindestmaß an Unterhaltung in der Freizeit zu ermöglichen. Dabei arbeitete die Firma mit der NS-Organisation Deutsche Arbeitsfront zusammen.

Aus aller Herren Länder

Schon vor Beginn des Zweiten Weltkrieges hatte die Aufrüstung der Nationalsozialisten zu einem spürbaren Mangel an Arbeitskräften geführt. Etwa 1,2 Millionen Arbeiter würden im „Großdeutschen Reich fehlen“, schätzte das Wirtschafts- und Rüstungsamt der Wehrmacht kurz vor Kriegsbeginn; ein weiterer Anstieg des Bedarfs sei zu erwarten. Unmittelbar nach dem Überfall auf Polen entschied die NS-Führung daher, AusländerInnen zur Arbeit nach Deutschland zu holen.

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Pflichten der Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums während ihres Aufenthaltes im Reich
Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit/Sammlung Berliner Geschichtswerkstatt

Zuerst wurden polnische Kriegsgefangene vor allem auf Bauernhöfen eingesetzt. Gleichzeitig begann eine massive Kampagne zur Anwerbung polnischer ArbeiterInnen. Schon vier Wochen nach Kriegsbeginn gab es 70 deutsche Arbeitsämter im besetzten Polen, die mit Polizei, SS und Gestapo zusammenarbeiteten, wenn es darum ging, Arbeitskräfte für Deutschland anzuwerben, zwangsweise zu rekrutieren und bald auch in Razzien zusammenzutreiben. Bis Mai 1940 schafften die deutschen Behörden auf diese Weise fast eine Million Menschen aus Polen ins Reich.

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ArbeiterInnen aus Polen und die sogenannten Ostarbeiter aus der Sowjetunion hatten stets diese Abzeichen an ihrer Kleidung zu tragen.
Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit/Sammlung Berliner Geschichtswerkstatt

Schon im März 1940 traten die sogenannten Polenerlasse in Kraft. Sie waren der Grundstock für ein zunehmend dichter werdendes Netz von diskriminierenden Sondergesetzen, Vorschriften und Regeln. Noch bevor der Judenstern im Deutschen Reich eingeführt wurde, mussten polnische ZwangsarbeiterInnen auf ihrer Kleidung ein Abzeichen mit einem „P“ tragen. Alle privaten Kontakte zwischen Deutschen und Polen waren verboten. Intime Beziehungen endeten für die Frauen aus Polen nicht selten mit KZ-Haft, für polnische Männer sogar mit der Todesstrafe.

Der „Poleneinsatz“ konnte den Arbeitskräftebedarf der deutschen Wirtschaft nicht decken. Daher wurden ab Sommer 1940 zunehmend auch in den besetzten Gebieten in West-, Nord- und Südosteuropa ArbeiterInnen angeworben bzw. zwangsverpflichtet, außerdem auch in verbündeten Ländern wie Italien, Ungarn oder der Slowakei.

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Vorschriften für ZwangsarbeiterInnen aus der Sowjetunion
German wikipedia de:File:Ostarbeitermerkblatt.jpg

Ab Herbst 1941 mussten auch sowjetische Kriegsgefangene in Deutschland arbeiten. Sie wurden extrem schlecht behandelt und waren oft völlig unterernährt, noch bevor sie zur Zwangsarbeit eingesetzt wurden. Die Lebensbedingungen der zivilen Arbeiterinnen und Arbeiter aus der Sowjetunion waren etwas besser. „Ostarbeitererlasse“, die noch strenger und diskriminierender als die „Polenerlasse“ waren, regelten ihre Behandlung. Auch die „Ostarbeiter“ mussten ein Abzeichen tragen, und in größeren Betrieben, so auch bei Bosch, wurden Gestapobeamte zu ihrer Kontrolle abgestellt.

Auch die sogenannten italienischen Militärinternierten (IMI) standen in der nationalsozialistischen Zwangsarbeiterhierarchie weit unten. Italien und Deutschland waren zunächst Verbündete. Mitte 1943 verließ Italien das Bündnis, und den Deutschen galten diejenigen italienischen Soldaten, die nicht bereit waren, auf deutscher Seite weiterzukämpfen, als Verräter: 600.000 Männer wurden nach Deutschland verbracht, wo sie Zwangsarbeit leisten mussten.

Die Lage der ArbeiterInnen aus den von Deutschland besetzten west- bzw. nordeuropäischen Ländern war erheblich besser. Doch selbst für die Männer und Frauen aus Westeuropa, die zunächst freiwillig zur Arbeit ins Reich gekommen waren, wurden die Bedingungen immer schlechter. Ihre Arbeitszeiten wurden angehoben, die Verpflegung wurde knapper, Urlaub war nicht mehr erlaubt. Auch die AusländerInnen aus Westeuropa waren nun ZwangsarbeiterInnen.

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Die Herkunftsländer der Menschen, die zur Zwangsarbeit ins Deutsche Reich verschleppt wurden
Grafik: Roland Albrecht; Archiv A. Martin

Juden, Sinti und Roma sowie KZ-Häftlinge aller Nationalitäten standen auf der untersten Stufe der nationalsozialistischen Sklavenhierarchie. Sie waren der „Vernichtung durch Arbeit“ ausgesetzt, d.h. sie mussten bei äußerst brutaler Behandlung und Hungerrationen so schwer arbeiten, dass sie vor Erschöpfung starben. Viele wurden auch absichtsvoll bei der Arbeit getötet.

Bei ELFI bestand die Belegschaft bereits im Oktober 1942 fast zu 40 Prozent aus AusländerInnen. Im September 1944 meldeten die Trillke-Werke, dass 2.027 ausländische Arbeitskräfte in der Fabrik beschäftig würden. Insgesamt mussten 2.711 ZwangsarbeiterInnen aus 21 Staaten bei ELFI/Trillke arbeiten.

Die größte Gruppe bildeten die „Ostarbeiter“, d.h. Männer und Frauen aus der Sowjetunion, gefolgt von ArbeiterInnen aus Frankreich und Polen. Auch etwa 90 italienische Militärinternierte und 31 Inder (britische Kriegsgefangene) mussten Zwangsarbeit für Trillke leisten.

Anfangs waren etwa zwei Drittel der ausländischen Arbeitskräfte Männer. Das änderte sich seit 1942, als Frauen zunächst aus Polen, dann auch aus der Sowjetunion eintrafen. Die meisten waren jünger als 20 Jahre. Alle ausländischen Frauen wurden grundsätzlich in die Lohngruppe E eingeordnet und als Umschülerinnen registriert.

Die Behandlung der AusländerInnen wurde auch im Hildesheimer Bosch-Werk von nationalsozialistischem Denken geleitet. Sie wurden nach Nationalitäten getrennt untergebracht, das Lager der „Ostarbeiter“ wurde besonders scharf bewacht.

Insgesamt wurden die Lager von ELFI/Trillke als gut bezeichnet – so jedenfalls das Urteil des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim im Jahr 1944. Bei einer anderen Untersuchung fiel bei den italienischen Militärinternierten der Mangel an Hosen, Schuhen und Rasierklingen auf. Im „Russenlager“ fehlten Kleidung und Schuhe. Manfred Overesch schreibt, dass man daher eine Sammelaktion bei Trillke organisiert habe. In der Regel waren solcherart solidarische Gesten bei der Betriebsleitung des Konzerns nicht gern gesehen. So kritisierte der Personalchef des Stammwerks in Stuttgart, Otto Debatin, in einer Betriebsbekanntmachung vom 11. August 1942 das Mitleid von deutschen Beschäftigten mit hungernden und frierenden Arbeiterinnen aus der Sowjetunion. „Wir appellieren an die Denkenden unserer Gefolgschaft und bitten sie, auch ihrerseits dafür zu sorgen, dass deutsche Gutmütigkeit nicht in Würdelosigkeit ausartet.“

Todesliste Trillkewerke

Liste der bei ELFI/Trillke eingesetzten und verstorbenen Zwangsarbeiter, 11.3.1949
ITS Archives, Bad Arolsen, Doc. No, 70663279#1

Der Historiker Johannes Bähr fasst seine Untersuchungen über die Zwangsarbeit bei Bosch so zusammen: „Der soziale Anspruch, der zu den besonderen Merkmalen der ‚Boschgemeinschaft‘ gehörte, galt für die ausländischen Zwangsarbeiter nicht.“

Befreiung

Nach Kriegsende lebten viele ZwangsarbeiterInnen und Überlebende der Konzentrationslager als „Displaced Persons“ weiterhin in Lagern, bis sie in ihre Heimat zurückkehren oder emigrieren konnten.

„Ostarbeiter“ und sowjetische Kriegsgefangene wurden zwangsweise „repatriiert“, d.h. in die Sowjetunion zurückgebracht. Die sowjetischen Behörden unterstellten ihnen pauschal eine Kollaboration mit den Deutschen, so dass sie sich in sogenannten Filtrierlagern des Geheimdienstes Verhören unterziehen mussten. Etliche wurden zur Zwangsarbeit in sowjetischen Lagern verurteilt, viele noch Jahrzehnte später diskriminiert.

Die ZwangsarbeiterInnen aus dem polnischen Vorkriegsgebiet und dem Baltikum konnten wählen, ob sie in ihre Heimat zurückkehren, in ein anderes Land emigrieren oder in Deutschland bleiben wollten. Für einige ZwangsarbeiterInnen aus Polen war es nicht möglich, in ihre Herkunftsorte zurückzukehren, weil diese nun zur Sowjetunion gehörten.

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In Deutschland waren es vor allem Bürgerinitiativen wie die Berliner Geschichtswerkstatt, die sich für eine Erinnerung an die Zwangsarbeit und eine Entschädigung der Opfer einsetzten.
http://www.berliner-geschichtswerkstatt.de/zwangsarbeit.html

Obwohl Zwangsarbeit bei den Nürnberger Prozessen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft wurde, spielte sie in den folgenden Prozessen kaum eine Rolle und wurde in Deutschland strafrechtlich nicht verfolgt. Eine Debatte über eine Entschädigung für ehemalige ZwangsarbeiterInnen kam erst 56 Jahre nach Kriegsende in Gang – und dies nur nach massivem internationalen Druck auf deutsche Unternehmen. Staat und Wirtschaft gründeten daraufhin im Jahr 2000 die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft, die an rund 1,66 Millionen ehemalige ZwangsarbeiterInnen eine symbolische Entschädigung auszahlte. Im Gegenzug mussten die EmpfängerInnen erklären, auf jegliche weitere Rechtsansprüche zu verzichten.

Einzelne Zwangsarbeitergruppen wie die italienischen Militärinternierten blieben von diesen Leistungen ausgeschlossen. Auch westeuropäische ZwangsarbeiterInnen bekamen keine Entschädigungen, wenn sie nicht in Gefängnissen oder Konzentrationslagern inhaftiert gewesen waren.

Erst im Mai 2015 bewilligte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags den überlebenden sowjetischen Kriegsgefangenen eine Entschädigung. Man schätzt, dass von den mehr als fünf Millionen Soldaten der Roten Armee, die während des Zweiten Weltkriegs in deutsche Gefangenschaft gerieten, 2015 noch 4.000 lebten.

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Links: Helena Bednarska, ehemalige Zwangsarbeiterin der Trillke-Werke, im Gespräch mit Ewa Czerwiakowski und Angela Martin, 2007. Rechts: Teodora Kozłowska, ehemalige Zwangsarbeiterin der Trillke-Werke, im Gespräch mit Ewa Czerwiakowski und Angela Martin, 2008
Foto li:  Stanisław Ścieszko. Foto re. Angela Martin; Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit/Sammlung Berliner Geschichtswerkstatt

Die meisten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die als Jugendliche nach Deutschland verschleppt wurden, konnten ihre unterbrochene Schul- oder Berufsausbildung nie nachholen. Viele leiden bis heute an körperlichen und seelischen Folgeerscheinungen. Trotzdem sehen etliche von ihnen heute ihre Aufgabe darin, den nächsten Generationen über ihr Schicksal zu berichten und die Erinnerung an die Zwangsarbeit zu bewahren.

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Luftbild der Royal Air Force mit den Trillke-Werken, Februar 1945
Bosch Archiv Hildesheim

Die Trillke-Werke wurden am 7. April 1945 von US-Truppen besetzt. Der Wachschutz der Firma gab beim Eintreffen der ersten US-amerikanischen Panzer sofort die Waffen ab. Die Fabrik war völlig intakt. Die Briten hatten zwar am 24. Februar 1945 Luftaufnahmen von dem Gelände gemacht, die Rüstungsfabrik aber nicht bombardiert.

Bereits am Tag nach der Befreiung, am 8. April 1945, entließ das Unternehmen sämtliche ausländische ZwangsarbeiterInnen. Viele von ihnen blieben zunächst in den Barackenlagern der Trillke-Werke.

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Ein Haus der Wohnsiedlung, die Bosch für die deutschen MitarbeiterInnen von ELFI/Trillke bauen ließ. Die Häuser stehen heute noch.
Bosch Archiv Hildesheim, ELFI_Album_3_1939-40

Die Zustände in der Fabrik und in der Umgebung waren chaotisch. Es kam zu Plünderungen – Stanisław Skórski hat davon berichtet. Bei Trillke wurden die Wachmannschaften verstärkt. Etliche Angestellte verließen überstürzt die Bosch-Siedlung neben der Fabrik und kehrten nach Stuttgart zurück, so dass viele Wohnungen leer standen. Sie wurden teilweise von ZwangsarbeiterInnen besetzt.

Deutsche, die AusländerInnen drangsaliert hatten, mussten nun Racheaktionen befürchten. So wurde Robert Müller, Meister in der Werkerhaltung der Trillke-Werke und Mitglied der NSDAP, bereits am Tag der Befreiung von Polen angegriffen. Er hatte polnische und „Ostarbeiter“ bei Bauarbeiten beaufsichtigt und angeblich einige geschlagen; von den Arbeitern aus der Sowjetunion wurde er sogar der schweren Körperverletzung mit tödlichem Ausgang beschuldigt. Eine amerikanische Patrouille, die zufällig vorbeikam, konnte verhindern, dass die aufgebrachten Ausländer ihn erhängten. Der Gestapo-Mann Stein, von dem mehrfach berichtet wurde, dass er ZwangsarbeiterInnen geschlagen hatte, verließ am 7. April fluchtartig das Werksgelände. Steins Stellvertreter, der ehemalige Polizeiwachtmeister Krems, erhängte sich aus Angst, zur Verantwortung gezogen zu werden.

Während sich viele „Westarbeiter“ auf den Weg in ihre Heimat machten, wurden die „Ostarbeiter“ mit LKWs abgeholt und zur Rückkehr in die Sowjetunion gezwungen. Wer zu flüchten versuchte, wurde von Rotarmisten festgenommen.

Heiratsurkunde Bednarska

Helena Bednarska, geb. Ławer, und Antoni Bednarski mussten beide in Hildesheim Zwangsarbeit leisten. Als sie im September 1945 heirateten, lebten sie im sogenannten Polenlager von Trillke.
ITS Archives, Bad Arolsen, Copy of 2.2.2.2 / 76702906, Archivnummer 4604

Zuletzt blieben vor allem noch Polinnen und Polen im Werkslager von Trillke. Die Menschen aus Warschau wussten, dass die Deutschen die polnische Hauptstadt vollkommen zerstört hatten. Andere wollten nicht in der sowjetischen Einflusssphäre leben. Einige hatten ihre Heimat verloren, wie Helena Bednarska, deren Herkunftsort nun auf sowjetischem Staatsgebiet lag.

Langsam bildete sich im sogenannten Polenlager eine Gesellschaftsordnung heraus. Eine Schule wurde gegründet, ein polnischer Priester hielt Gottesdienste ab, Freundschaften und Lieben entstanden, es wurde geheiratet, Kinder wurden geboren. Erst im Oktober 1946 wurde das „Polenlager“ endgültig aufgelöst.

Eine Entschädigung hat der Bosch-Konzern den ehemaligen ZwangsarbeiterInnen lange verwehrt. Wie viele Unternehmen behauptete auch Bosch, dass der Zwangsarbeitereinsatz von der nationalsozialistischen Regierung angeordnet worden und die Firma daher nicht verantwortlich gewesen sei. Erst als in den USA Sammelklagen gegen deutsche Unternehmen eingereicht wurden, beteiligte sich der Konzern an der Gründung eines Entschädigungsfonds. Hans Merkle, damals Ehrenvorsitzender der Robert Bosch GmbH, schlug für die Verhandlungen die Formulierung vor, „in der Beschäftigung von Zwangsarbeitern keine moralische Schuld, wenn auch eine materielle Verpflichtung der deutschen Wirtschaft“ zu sehen. Nachdem die Stiftung EVZ gegründet worden war, zahlte auch Bosch in den Fonds ein.

Angela Martin

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